Gleichstellung von Frauen und Männern

Mit dem Inkrafttreten des HmbGremGB im Dezember 2013 ist der Senat alle vier Jahre aufgefordert, der Bürgerschaft einen Bericht vorzulegen, um die Verteilung zu ermitteln und Handlungsbedarf für die paritätische Verteilung in den Hamburgischen Gremien zu identifizieren. Die Stadt Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, dass Gremien mit maximal vier Mitgliedern mit mindestens einer Frau oder einem Mann, bei bis zu sechs Mitgliedern mit mindestens zwei Frauen oder Männern und bei acht Mitgliedern mit mindestens drei Frauen oder Männern besetzt sind. Bei Gremien von über neun Mitgliedern gilt eine Quote von jeweils mindestens 40 Prozent. Die nächste Erhebung wird turnusgemäß 2024 durchgeführt. Als Gremien im Sinne des Gesetzes gelten sämtliche kollegialen Beiräte, Kommissionen, Aufsichts-, Beschluss- und Beratungsorgane öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Einrichtungen sowie alle vergleichbaren Gruppierungen. Im aktuellen Bericht werden die Zahlen für 74 Aufsichtsorgane der Hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen sowie 134 kollegiale Beschluss- und Beratungsorgane zusammengefasst.

Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Die aktuellen Zahlen ermutigen uns bei unserem Ziel, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in den Hamburger Gremien sicherzustellen. Klar ist aber auch, dass wir auf dem Weg zur gleichberechtigten Vertretung in den öffentlichen Unternehmen weiter nachlegen müssen. Hierfür ist das Hamburger Gremienbesetzungsgesetz ein transparentes Instrument und wichtiger Kompass. Mit mehr Frauen in den Gremien und Aufsichtsorganen wird unsere Stadt noch leistungsstärker – und darauf arbeiten wir weiter gemeinsam hin.“