Die Hamburger Corona Härtefallhilfen im Überblick

Unternehmerinnen und Unternehmer, für die bislang aus den unterschiedlichsten Gründen keine Coronahilfen in Frage kamen, können eine Förderung aus dem Härtefallfonds beantragen. Für die Hamburger Wirtschaft stehen insgesamt 38,36 Millionen Euro bereit. 19,18 Millionen Euro davon trägt der Bund, die andere Hälfte die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Antragsstellung ist seit dem 18. Mai möglich. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Oktober 2021 verlängert und der Zeitraum, für den Hilfen gewährt werden, bis zum 30. September 2021 ausgeweitet. Für die Härtefallhilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen. Das Unternehmen muss dafür seinen Hauptsitz in Hamburg haben und in der Zuständigkeit eines Hamburger Finanzamts sein. Es muss eine wirtschaftliche Existenzbedrohung vorliegen, die auf Pandemie-bedingte Härten zurückzuführen ist.

Dank der besseren Förderbedingungen können Soloselbständige nun einen Direktantrag bis zu einer Förderhöhe von 11.250 Euro stellen, wobei die Förderung maximal 50 Prozent des Referenzumsatzes beträgt. Für alle weiteren Unternehmen und Soloselbständige mit höherem Förderbedarf ist die Zuwendung in der Regel auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. In diesem Fall erfolgt die Antragsstellung analog zu den bestehenden Hilfen über einen prüfenden Dritten. Eine weitere Verbesserung: Die Hamburger Corona Härtefallhilfe kann nun grundsätzlich auch für die Monate im Förderzeitraum beantragt werden, in denen keine anderen Coronahilfen greifen. Die dezidierten Antragsbedingungen sind im Internetauftritt der IFB Hamburg einzusehen.

Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Die Verlängerung  und Erweiterung der Hamburger Corona Härtefallhilfe ist ein wichtiges Signal an die Hamburger Wirtschaft, dass wir auch nach über 16 Monaten Pandemie nicht nachlassen, die Unternehmen und Soloselbstständigen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen zu unterstützen. So fördern wir weiterhin zielgerichtet diejenigen, die aufgrund besonderer Konstellationen bisher nicht für die Corona-Hilfsprogramme des Bundes antragsberechtigt sind.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Trotz der immer wieder erweiterten Hilfen wissen wir aus den Gesprächen mit Corona-betroffenen Unternehmen, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen Antragsteller durch das Raster der Hilfen fallen. Deshalb haben wir unsere Hamburger Härtefallhilfen noch einmal erweitert und verlängert. Wir wollen, dass kein Unternehmen, das unverschuldet in der Corona-Krise in Not ist, durch den Rost fällt. Der Hamburger Senat hat weiter die Sorgen und Nöte Hamburger Unternehmen und Soloselbständige im Blick. Unser Corona Schutzschirm bleibt aufgespannt!“

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Über die Hamburger Corona Härtefallhilfen ermöglichen wir die Unterstützung für Soloselbständige und Unternehmen, die bisher durch die Förderbedingungen des Bundes nicht förderberechtigt waren und ggf. durch das „Netz“ gefallen wären. Somit ist das ein Förderprogramm mit dem wir unternehmerische Einzelfälle heilen können und das „Sortiment“ der Krisenbewältigungsprogramme vervollständigen.“