HAMBURG

Polizeieinsatz anlässlich des heutigen Demonstrationsgeschehens

Mit Blick auf die Eindämmungsverordnung ist bezüglich des Demonstrationsgeschehens Folgendes festzuhalten:

Sogenannte Aufzüge, also nicht ortsfeste sondern sich bewegende Demonstrationszüge sind grundsätzlich verboten. Mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde können...