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Verwendung von «Z»-Symbol kann in Hamburg strafbar sein

Die Verwendung des als Zeichen für einen russischen Sieg im Angriffskrieg gegen die Ukraine genutzen "Z"-Symbols soll in Hamburg in bestimmten Fällen als Straftat geahndet werden. Darauf wies der Sprecher des rot-grünen Senats am Dienstag hin. Das Strafgesetzbuch stelle in Paragraf 140 die Billigung einer rechtswidrigen Tat unter bestimmten Bedingungen unter Strafe, sagte Marcel Schweitzer. "Auch in Hamburg ist es so, dass die Strafverfolgungsbehörden im Kontext der Billigung oder der Begrüßung des Angriffskrieges auch eine strafbare Handlung sehen." Dies gelte auch für die Zurschaustellung des "Z"-Symbols, wenn ein entsprechender Kontext nachgewiesen werden könne.

Der Paragraf 140 StGB sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

Laut dem russischen Verteidigungsministerium steht das Schriftzeichen für den Slogan "Für den Sieg". Das "Z" prangt in Russland auf vielen Autos. In sozialen Netzwerken fügen auch Prominente ein groß geschriebenes "Z" in ihren Namen ein.

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