Am Flughafen Hamburg entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 18. Juli 2024 im Handgepäck einer aus Sri Lanka kommenden Reisenden über 300 Gramm Goldschmuck im Wert von über 22.000 Euro.
Die 29-jährige Reisende wollte die Ankunftshalle des Terminals 1 durch den sogenannten "grünen Kanal" für anmeldefreie Waren verlassen. Die Zollbediensteten sprachen sie an und kontrollierten ihr Gepäck.
"Bei der Zollkontrolle fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in ihrem Handgepäck drei mit Gold gefüllte Schmuckkästchen. Diese enthielten zahlreiche Schmuckstücke aus Gold: Vier Halsketten, sechs Armreife und einen Ring aus Gold mit einem Gesamtgewicht von über 300 Gramm", so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, Maurice Douce.
"Die Reisende teilte auf Nachfrage der befragenden Zöllnerin mit, dass sie einen Teil des Goldschmuckes auf ihrer Reise in Sri Lanka gekauft hat. Ein weiterer Teil sei ein Geschenk zur Hochzeit gewesen.", so Douce weiter.
Den Warenwert des Goldschmucks konnten die Zollbediensteten auf über 22.000 Euro festsetzen. Die darauf entfallenen Einfuhrabgaben betragen rund 5.000 Euro. Gegen die Reisende wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, da sie den Goldschmuck nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.
Douce fährt fort: "Da die Reisende keinen Wohnsitz in Deutschland hat, setzen die Zöllner eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro für die zu erwartende Strafe fest, welche von der Reisenden sofort entrichtet wurde."
Die Ermittlungen dauern an und werden durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe geführt.
Zusatzinformation:
Wenn Reisende bei Flug- oder Seereisen Reisemitbringsel bis 430 Euro mitbringen, fallen gemäß § 2 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) keine Einfuhrabgaben an. Übersteigen die Mitbringsel diesen Wert müssen sie im sogenannten "roten Kanal" für anmeldepflichtige Waren beim Zoll angemeldet werden.